FAQ – Häufige Fragen

rund um Baumpflege, Baumkontrolle und Sicherheit

Baumkontrolle & Verkehrssicherheit

Wann ist eine Baumkontrolle erforderlich?

Eine Baumkontrolle ist erforderlich, wenn von einem Baum eine mögliche Gefahr für Menschen, Gebäude oder Verkehrsflächen ausgehen kann. Sie ist Teil der Verkehrssicherungspflicht von Eigentümer:innen.

Wie oft müssen Bäume kontrolliert werden?

Die Kontrollintervalle richten sich nach Baumart, Alter, Standort und Vorschädigungen. In der Regel erfolgen Regelkontrollen jährlich, bei auffälligen oder vorgeschädigten Bäumen auch in kürzeren Abständen.

Wer haftet bei Schäden durch Bäume?

Die Haftung liegt grundsätzlich bei den Eigentümer:innen. Fachgerechte Kontrollen und dokumentierte Maßnahmen dienen der rechtlichen Absicherung.

Baumpflege & Erhalt

Ist eine Baumfällung immer notwendig, wenn Schäden sichtbar sind?

Nein. Sichtbare Schäden führen nicht automatisch zu einer Fällung. Zunächst wird geprüft, ob durch Pflege-, Sicherungs- oder Entlastungsmaßnahmen die Verkehrssicherheit erhalten werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen Baumpflege und Baumkontrolle?

Die Baumkontrolle dient der Beurteilung von Zustand und Verkehrssicherheit.
Baumpflege umfasst konkrete Maßnahmen wie Kronenpflege, Totholzentfernung oder Rückschnitt zur Erhaltung von Vitalität und Sicherheit.

Baumentnahme & Baumfällung

Wann spricht man von einer Problembaumfällung?

Von einer Problembaumfällung spricht man, wenn ein Baum aufgrund seines Zustands oder Standorts nicht mehr sicher erhalten werden kann, z. B. bei starker Vorschädigung, beengten Platzverhältnissen oder akuter Gefährdung.

Wer entscheidet, ob ein Baum gefällt werden muss?

Die Entscheidung basiert auf einer fachlichen Bewertung unter Berücksichtigung von Baumzustand, Umfeld, Verkehrssicherungspflicht und rechtlichen Vorgaben. Eine Fällung erfolgt nicht „auf Zuruf“.

Wann wird eine Baumfällung oder Baumentnahme erforderlich?

Eine Baumfällung bzw. Baumentnahme kann erforderlich werden, wenn die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist, erhebliche Schäden vorliegen oder andere fachliche Gründe gegen den Erhalt des Baumes sprechen. Darüber hinaus kann eine Entnahme auch im Rahmen geplanter Veränderungen auf dem Grundstück oder auf Wunsch der Eigentümer:innen erfolgen.

Sachverständigenleistungen & Gutachten

Wozu dienen Sachverständigen- Gutachterleistungen im Bereich Bäume?

Sachverständigenleistungen dienen der fachlichen Einordnung, Dokumentation und Bewertung von Bäumen, z. B. bei Streitfällen, behördlichen Auflagen oder Versicherungsfragen.

Ersetzen Gutachten eine Baumpflege oder Fällarbeit?

Nein. Ein Gutachten ersetzt keine praktische Maßnahme. Es liefert die fachliche Grundlage für Entscheidungen über Pflege, Sicherung oder Fällung.

Pflanzung & Ersatzpflanzung

Übernehmen Sie auch Pflanzungen und Ersatzpflanzungen nach einer Baumentnahme?

Ja. Nach einer Baumentnahme übernehmen wir auf Wunsch auch die passende Ersatzpflanzung sowie die Anwuchs- und Entwicklungspflege der neu gepflanzten Bäume

Zusammenarbeit, Ablauf & Rahmenbedingungen

Unterstützen Sie bei behördlichen Auflagen oder Genehmigungen?

Ja. Es erfolgt fachliche Unterstützung bei behördlichen Anforderungen, inkl. Dokumentation und Einordnung aus baumfachlicher Sicht.

Arbeiten Sie auch für Kommunen und öffentliche Auftraggeber?

Ja. Leistungen werden für Privatkund:innen, Kommunen, Verwaltungen und gewerbliche Auftraggeber erbracht – auf Grundlage anerkannter Regelwerke.

Arbeiten Sie nach festen Normen und Regelwerken?

Ja. Die Arbeiten und Bewertungen erfolgen nach anerkannten fachlichen Standards (u. a. FLL / ZTV-Baumpflege).

Werden auch kurzfristige Einsätze nach Sturm durchgeführt?

Ja, nach Absprache und fachlicher Einschätzung, insbesondere bei akuten Gefährdungslagen.

Sind Preisangaben auf der Website vorgesehen?

Nein. Jeder Baum ist individuell. Leistungen erfordern eine Besichtigung und fachliche Einschätzung vor Angebotsabgabe.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Ratingen und der umliegenden Region. Je nach Art und Umfang der Arbeiten sind Einsätze auf Anfrage auch überregional innerhalb von Nordrhein-Westfalen möglich.