Eine Baumkontrolle ist erforderlich, wenn von einem Baum eine mögliche Gefahr für Menschen, Gebäude oder Verkehrsflächen ausgehen kann. Sie ist Teil der Verkehrssicherungspflicht von Eigentümer:innen.
Die Kontrollintervalle richten sich nach Baumart, Alter, Standort und Vorschädigungen. In der Regel erfolgen Regelkontrollen jährlich, bei auffälligen oder vorgeschädigten Bäumen auch in kürzeren Abständen.
Die Haftung liegt grundsätzlich bei den Eigentümer:innen. Fachgerechte Kontrollen und dokumentierte Maßnahmen dienen der rechtlichen Absicherung.
Nein. Sichtbare Schäden führen nicht automatisch zu einer Fällung. Zunächst wird geprüft, ob durch Pflege-, Sicherungs- oder Entlastungsmaßnahmen die Verkehrssicherheit erhalten werden kann.
Die Baumkontrolle dient der Beurteilung von Zustand und Verkehrssicherheit.
Baumpflege umfasst konkrete Maßnahmen wie Kronenpflege, Totholzentfernung oder Rückschnitt zur Erhaltung von Vitalität und Sicherheit.
Von einer Problembaumfällung spricht man, wenn ein Baum aufgrund seines Zustands oder Standorts nicht mehr sicher erhalten werden kann, z. B. bei starker Vorschädigung, beengten Platzverhältnissen oder akuter Gefährdung.
Die Entscheidung basiert auf einer fachlichen Bewertung unter Berücksichtigung von Baumzustand, Umfeld, Verkehrssicherungspflicht und rechtlichen Vorgaben. Eine Fällung erfolgt nicht „auf Zuruf“.
Eine Baumfällung bzw. Baumentnahme kann erforderlich werden, wenn die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist, erhebliche Schäden vorliegen oder andere fachliche Gründe gegen den Erhalt des Baumes sprechen. Darüber hinaus kann eine Entnahme auch im Rahmen geplanter Veränderungen auf dem Grundstück oder auf Wunsch der Eigentümer:innen erfolgen.
Sachverständigenleistungen dienen der fachlichen Einordnung, Dokumentation und Bewertung von Bäumen, z. B. bei Streitfällen, behördlichen Auflagen oder Versicherungsfragen.
Nein. Ein Gutachten ersetzt keine praktische Maßnahme. Es liefert die fachliche Grundlage für Entscheidungen über Pflege, Sicherung oder Fällung.
Ja. Nach einer Baumentnahme übernehmen wir auf Wunsch auch die passende Ersatzpflanzung sowie die Anwuchs- und Entwicklungspflege der neu gepflanzten Bäume
Ja. Es erfolgt fachliche Unterstützung bei behördlichen Anforderungen, inkl. Dokumentation und Einordnung aus baumfachlicher Sicht.
Ja. Leistungen werden für Privatkund:innen, Kommunen, Verwaltungen und gewerbliche Auftraggeber erbracht – auf Grundlage anerkannter Regelwerke.
Ja. Die Arbeiten und Bewertungen erfolgen nach anerkannten fachlichen Standards (u. a. FLL / ZTV-Baumpflege).
Ja, nach Absprache und fachlicher Einschätzung, insbesondere bei akuten Gefährdungslagen.
Nein. Jeder Baum ist individuell. Leistungen erfordern eine Besichtigung und fachliche Einschätzung vor Angebotsabgabe.
Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Ratingen und der umliegenden Region. Je nach Art und Umfang der Arbeiten sind Einsätze auf Anfrage auch überregional innerhalb von Nordrhein-Westfalen möglich.